Vertrag

Zwischen

dem Schiffsführer / Eigner, Herrn Rudolf Jüngermann, Beethovenstr. 29, D - 45884 Gelsenkirchen,

und dem  Vertreter der Gruppe der MitseglerInnen / Chartergäste,

Frau / Herrn ___________________________________________ ,

wohnhaft ____________________________________________________________________________________________

wird für den Segeltörn vom _________________ bis zum _________________

auf der Segelyacht   Shalomi  mit Ausgangshafen  ___________________    die nachfolgende Regelung getroffen:

1. Törnkosten

a) Die von den MitseglerInnen / Chartergästen zu tragenden Törnkosten setzen sich zusammen aus dem  Entgelt für die Nutzung des Schiffes sowie der Bordkasse. Zur Bordkasse gehören die Kosten für Verpflegung und Getränke an Bord, Kosten für Diesel, Benzin, Campinggas,  Batterien etc. sowie Hafengebühren, Ankergebühren etc.

b) Das Entgelt für die Nutzung des Schiffes für den beabsichtigten Törn beträgt   __________________ Euro.

Der / Die Unterzeichnete verpflichtet sich, die erste Rate  (ein Drittel des Nutzungsentgelts)  von  _________________  Euro

innerhalb von 5 Tagen nach Unterzeichnung dieses Vertrages auf das Konto des Schiffsführers zu überweisen.

Die restlichen  ___________________  Euro werden sechs Wochen vor Törnbeginn, also am _________________ fällig.

c) Die  Kaution in Höhe von  750,- Euro wird bei Törnbeginn bar oder in Form von Schecks / Reiseschecks hinterlegt, falls nicht ein anderes Verfahren vorher vereinbart wurde. Mit der Kaution können Ansprüche des Schiffsführers / Eigners aus diesem Vertrag, insbesondere die Selbstbeteiligung im Rahmen der Kasko-Versicherung ganz oder teilweise gedeckt werden. Die Kaution dient auch zur Deckung von durch die MitseglerInnen / Chartergäste während des Törns verursachten Schäden, Mängeln und Zusatzkosten. Sind solche Schäden, Mängel etc. nicht entstanden, wird die Kaution mit dem Ende des Törns unverzüglich zurückerstattet.

d) Die Stornokosten betragen bis 10 Wochen vor Törnbeginn  150,- Euro.  Bei Reiserücktritt  später als 10 Wochen vor Törnbeginn,

also nach dem _________________ ,  gleich aus welchem Grund,  ein Drittel desNutzungsentgelts.  Bei Reiserücktritt später als 4 Wochen

vor Törnbeginn, also nach dem ______________ ,  gleich aus welchem Grund,  drei Viertel des Nutzungsentgelts.

e) Ein durch Havarie während des Törns entstandener Nutzungsausfall führt zu keiner, auch nicht teilweisen Rückerstattung des Nutzungsentgelts. Bei einem technischen Defekt während des Törns, der die Fahrtüchtigkeit des Schiffes erheblich beeinträchtigt, ist dem Schiffsführer eine dem Defekt entsprechende Frist zur Behebung des Fehlers einzuräumen. Sollte der Fehler in der vereinbarten Frist nicht behoben werden und der Törn abgebrochen werden müssen, haben die MitseglerInnen / Chartergäste Anspruch auf anteilige Erstattung des Nutzungsentgelts. Weitergehende Forderungen und Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Mängel und Schäden, die die Seetüchtigkeit des Schiffes nicht wesentlich beeinträchtigen, rechtfertigen keine Minderung des Nutzungsentgeltes.

f) Dieser Vertrag wird entweder durch Unterschrift oder ersatzweise auch durch Überweisung der ersten Rate des Nutzungsentgelts in Kraft gesetzt.

2.    Schiffsführung

a) Verantwortlicher Schiffsführer ist der mitsegelnde Eigner. Er weist die MitseglerInnen  in die Bedienung der Yacht ein und führt eine Sicherheitseinweisung durch.

b) Die MitseglerInnen  schließen keinen Beförderungsvertrag ab wie bei einer Pauschalreise oder Kreuzfahrt und auch keinen Mietvertrag für das Schiff, sondern sie nehmen an einem sportlichen Unternehmen teil. Schiffsführer und MitseglerInnen bilden eine Crew, zu der auch die gehören, die über wenig oder keine Segelerfahrung verfügen. Die Höchstzahl von vier - in bestimmten Fällen fünf - MitseglerInnen wird nicht überschritten. Die MitseglerInnen beteiligen sich entsprechend ihren Kräften und Fähigkeiten aktiv an allen an Bord anfallenden Tätigkeiten und tragen selbst zum Gelingen der Reise bei. Jede(r) MitseglerIn beachtet die Anweisungen des Schiffsführers (bzw. WachführerIn) und informiert sie / ihn in unklaren Situationen. Jede(r) MitseglerIn achtet selbst auf ihre / seine persönliche Sicherheit und trägt bei Bedarf Rettungsweste und Lifebelt.

c) Die / der UnterzeichnerIn dieses Vertrages teilt dem Schiffsführer durch ihre / seine Unterschrift mit, daß die MitseglerInnen  mindestens 15 Minuten schwimmen bzw. ohne Hilfsmittel sich über Wasser halten können. NichtschwimmerInnen haben auf See immer Rettungsweste und Lifebelt zu tragen.

d) Die Crew aus Schiffsführer und MitseglerInnen bestimmen gemeinsam die Routenführung; dabei sind die Wünsche aller MitseglerInnen angemessen zu berücksichtigen. Sie erkennen an, daß der Sicherheitsaspekt an Bord Vorrang genießt. Wenn im (französischen) Wetterbericht eine Sturmwarnung oder Starkwindwarnung ergeht, geht die Entscheidung über Kurs und Tagesziele auf den verantwortlichen Schiffsführer über. Spätestens ab dem Zeitpunkt, für den im (französischen) Wetterbericht für das Törngebiet Windstärken von mehr als Beaufort 7+ angekündigt werden, verbleibt das Schiff auf dem gewählten Anker- bzw. Liegeplatz, bis sich die Verhältnisse wieder beruhigt haben. Mit erfahrenen Crews kann von dieser Regelung abgewichen werden, falls alle Crewmitglieder einvestanden sind.

e)  Die Törns beginnen  - falls nicht anders vereinbart - samstags ca. 15.oo Uhr im vereinbarten Abfahrthafen; sie enden in der Regel freitags ca. 18.oo Uhr im Abfahrthafen.

3.     Besondere Pflichten des Schiffsführers

a) Der Schiffsführer versichert, daß er den amtlich vorgeschriebenen Führerschein sowie die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse besitzt, um die Yacht unter Segel und Motor sicher zu führen.

b) Der Schiffsführer bestätigt, daß für das Schiff eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung besteht. Persönliche Effekten sind nicht versichert. Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Versicherung oder der Schiffsführer haften nicht für Unfallschäden, die auf dem Schiff reisende Personen erleiden.

c) Der Schiffsführer ist verpflichtet, das Schiff pünktlich am vereinbarten Ausgangshafen den MitseglerInnen zur Verfügung zu stellen. Geschieht das nicht, auch nicht innerhalb von 12 Stunden nach dem verabredeten Zeitpunkt, gleich aus welchem Grund, so können die MitseglerInnen einen der Verspätung entsprechenden Anteil an Tagessätzen als Entschädigung verlangen. Nach einer Verspätung von mehr als 24 Stunden bei einem Ein-Wochen-Törn und mehr als 48 Stunden bei einem 2-Wochen-Törn können die MitseglerInnen vom Vertrag zurücktreten und die gesamte eingezahlte Summe zurückverlangen. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4.    Haftung

Jede(r) MitseglerIn fährt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf alle Ersatzansprüche für Personen- und Sachschäden gegen die anderen MitseglerInnen, wenn der Schaden durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurde. Der Haftungsausschluß gilt nicht, soweit Schäden von einer Haftpflichtversicherung getragen werden oder wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
Die MitseglerInnen haften gegenüber dem Schiffsführer für alle Sach – und Personenschäden, auch Folge- und Ausfallschäden, die von ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden und damit nicht versicherbar sind. Bis zur Höhe der Selbstbeteiligung ( 750,- Euro) haften die MitseglerInnen auch für leichte Fahrlässigkeit.

Der / die UnterzeichnerIn erklärt für die Gruppe der MitseglerInnen das Einverständnis mit dem Inhalt dieses Vertrages  und versichert, diese über den Inhalt des Vertrages - insbesondere die Punkte 2 und 4 - informiert zu haben.

 

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                        Ort                                       Datum                        Unterschrift des Vertreters der Gruppe der MitseglerInnen / Chartergäste

 

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                         Ort                                     Datum                         Unterschrift des Schiffsführers / Eigners      
Rolf Jüngermann, Beethovenstr. 29, D - 45884 Gelsenkirchen,
fon+fax 0049-209-204974  
mobil: 0049-173-260 4507, 
skipper@korsikatoern.de  oder  ro.ju@gmx.de
http://www.korsikatoern.de
 

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